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ABC - Glossar

Was heißt Garantie?


Garantie / Gewährleistung
Oft verwechselt der Kunde Garantie und Gewährleistung. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, während die Garantie eine reine Kulanzleistung des Herstellers darstellt.
Umtausch, Rücktritt, Reklamation und Garantie
Das am 01. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts enthält wesentliche Änderungen des bisher geltenden Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Wichtig ist insbesondere die Verlängerung der Verjährungsfrist für die Haftung für mangelhafte Produkte auf 2 Jahre.
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6. Verjährung
Die regelmäßige Gewährleistungsfrist beträgt nach neuem Recht zwei Jahre. (Bis Ende 2001 waren es nur sechs Monate.) Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Sache über den Zeitraum eine entsprechende Haltbarkeit aufweisen muss. Der Verkäufer hat nur für Fehler einzustehen, die bereits bei der Ablieferung vorlagen. Entsprechende Mängel kann der Kunde innerhalb von zwei Jahren geltend machen. Eine Klage muss innerhalb dieser Frist eingereicht werden. Der Baustoffhandel haftet davon abweichend in der Regel sogar fünf Jahre. Bei Verträgen mit Endverbrauchern kann die Gewährleistungsfrist für neue Sachen weder durch allgemeine Geschäftsbedingungen noch durch individuelle Vereinbarungen verkürzt werden. Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen hingegen können die Parteien auf ein Jahr beschränken.
7. Garantie
Die Garantie ist eine durch den Verkäufer oder Hersteller freiwillig eingeräumte Einstandspflicht dafür, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Mangel an einer Sache auftritt. Die Übernahme einer Garantie durch den Händler bzw. Hersteller stellt eine in der Regel für den Kunden günstigere Regelung als die gesetzliche Gewährleistung dar, da sie auch Mängel erfasst, die erst nach der Übergabe entstehen und sie oft länger als die gesetzliche Gewährleistung gewährt wird.
Diese Garantierechte stellen eine freiwillige Leistung des Herstellers dar, die er deshalb auch nach seinen eigenen Vorstellungen inhaltlich ausgestalten und ggf. auch beschränken kann, z.B. keine Übernahme von Versand- oder Arbeitskosten. Die Garantieerklärung muss ausdrücklich erfolgen, nach ihr richten sich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen für die Garantieleistungen. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht bleibt neben einer Garantie bestehen, so dass der Kunde während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist wählen kann, ob er Garantie (meist gegen den Hersteller) oder Gewährleistung (gegen den Verkäufer) in Anspruch nimmt.
Garantie:
Auszug aus der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg vom 05.02.2004
... Der Käufer kann nur dann problemlos Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler geltend machen, wenn sich ein Mangel an der gekauften Ware in den ersten sechs Monaten nach der Übergabe zeigt. Das Gesetz unterstellt in diesem Fall, dass die Ware schon bei der Übergabe durch den Verkäufer mangelhaft war. Nur dafür muss der Händler nach den Vorschriften einstehen. Tritt dagegen der Mangel erst nach Ablauf von sechs Monaten auf, kann der Händler vom Verbraucher einen Nachweis dafür verlangen, dass der Mangel schon beim Kauf angelegt war. Leider bestehen viele Verkäufer darauf und regulieren Mängelansprüche ihrer Kunden nur dann kostenfrei, wenn den Betroffenen der Nachweis gelingt...
„Tatsächlich berechtigen die gesetzlichen Vorschriften die Händler zur Zurückweisung der Reklamation, wenn das Vorliegen des Mangels zum Kaufzeitpunkt nicht rückwirkend nachgewiesen werden kann,“ bedauert Verbraucherschützerin Fischer und empfiehlt dann zu prüfen, ob neben der gesetzlichen Gewährleistungszeit eine Herstellergarantie besteht. Dann könne man unkompliziert auf diese zurückzugreifen, da hier kein solcher Nachweis gefordert wird...
Kommentar von www.saft-laden.de:
Ich reguliere genau auf diese Art und Weise. Sollte es eine Herstellergarantie geben, dann dürfen Sie diese gerne in Anspruch nehmen, dem Händler kann eine solche erweiterte Garantie nach Ablauf der 6 Monate aus meiner Sicht nicht zugemutet werden.
Dies gilt ausdrücklich nicht für die von mir angebotenen Produkte ep2072, ep4036, ep4072, ep8036, ep4472 und ep4436!
Für diese gibt es eine Garantie von 2 Jahren ab Verkaufsdatum, allerdings nicht auf die Akkuzellen, hier gibt es nur die gesetzlich vorgeschriebenen 6 Monate Gewährleistung.

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